Ein paar Regeln – für alle.
Allgemeines
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen der Glasschleif. Der jeweilige Veranstalter und die Stadt Marktredwitz kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.
Der Aufenthalt in der Glasschleif, bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten, ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet.
Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Glasschleif verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Alle Einrichtungen der Glasschleif sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Glasschleif hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Glasschleif und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Glasschleif sofort zu verlassen.
Garderobe, Taschen- und Körperkontrollen
Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Alkohol- und Drogeneinfluss
Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Glasschleif zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.
Recht am eigenen Bild
Werden durch Mitarbeiter der Betreiber, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Glasschleif zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
Alle Personen, welche die Glasschleif betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Glasschleif hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des §23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken des bildenden Künste und des Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.
Lautstärke bei Musikveranstaltungen
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Besucher darauf hinzuweisen, falls durch seine Veranstaltung im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Glasschleif hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung.
Hausverbote
Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Glasschleif. Für die Aufhebung des Hausverbotes bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.
Nachtruhe
Zum Schutz der Anwohner dürfen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr außerhalb der Glasschleif keine Arbeiten stattfinden. Das beinhaltet zum Beispiel das Be- und Entladen von Fahrzeugen, das Fahren von Gabelstaplern und Hubwagen, den Einwurf und die Entsorgung von Müll in Müllcontainer, das Bewegen von Cases, Rollbrettern, Geschirrwagen, Leergut, Einkaufswagen etc. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen muss zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zwingend innerhalb der Halle erfolgen. Zum Ein- und Ausfahren dürfen die Türen und Tore der Glasschleif geöffnet werden. Ansonsten sind diese geschlossen zu halten. Laute Arbeiten innerhalb der Glasschleif müssen bei geöffneten Türen oder Toren unterbrochen werden. Sobald alle Türen und Tore wieder verschlossen sind, dürfen die Arbeiten fortgesetzt
werden. Außerdem sind außerhalb der Glasschleif laute Musik, laute Unterhaltungen und Müllentsorgung (insbesondere von festen Materialien wie Glas, Metall, Holz usw.) untersagt. Fahrzeuge (speziell Busse, Nightliner, LKW und Kühlfahrzeuge) haben den Motor abzustellen, sofern sich diese nicht unverzüglich in Bewegung setzen.
Abweichend von den o. a. Hinweisen können gegebenenfalls anderslautende und strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Bitte prüfe vor dem Besuch die jeweilige Eventseite in unserem Veranstaltungsprogramm.